Gemeinsam immer auf der sicheren Seite.
Ihre zuverlässige Notarin in Rattenberg – sicher und kompetent. Von Urkunden über Familien- und Erbrecht bis zu Immobilien- und Unternehmensrecht.
Termin vereinbaren Termin vereinbarenAls öffentliche Urkundsperson erstellen die Notare mit dem Notariatsakt und dem notariellen Protokoll öffentliche Urkunden. In dieser Funktion wird den Notaren daher die Besorgung staatlicher Aufgaben im Bereich des Beurkundungs- und Beglaubigungswesen übertragen und damit vom Gesetzgeber besonderes Vertrauen entgegengebracht. Dem Notariatsakt kommt besondere Beweiskraft zu und bedürfen bestimmte Rechtsgeschäfte wie zB Erb- und Pflichtteilsverzichte, Schenkungen ohne tatsächliche Übergabe oder Vereinbarungen in Eheverträgen zu ihrer Wirksamkeit die Form des Notariatsaktes. Der Notar hat bei der Errichtung von Notariatsakten besondere Aufklärungspflichten zum Schutz der Parteien zu wahren.
Bei der Unterschriftsbeglaubigung überprüft der Notar vorerst den amtlichen Lichtbildausweis und bestätigt sodann die Echtheit der vor ihm geleisteten Unterschrift der Partei oder die Firmazeichnung einer juristischen Person.
Schließlich kann vom Notar von einer im Original vorliegenden Urkunde eine beglaubigte Kopie hergestellt werden und damit die Übereinstimmung mit dem Original beurkunden.
Gerne werde ich diese Aufgaben zu Ihrer vollsten Zufriedenheit übernehmen.
Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, im Ablebensfall das Verlassenschaftsverfahren als Beauftragte des Gerichtes, und zwar als Gerichtskommissäre durchzuführen. In dieser Funktion hilft der Notar den Beteiligten unparteiisch und unabhängig von der ersten Besprechung bis zur Beendigung des Verfahrens und informiert sie umfassend über ihre Rechte und Pflichten. Es werden dabei alle notwendigen Anfragen bei Behörden, Versicherungen, Banken und dgl. getätigt und das Verfahren durchgeführt.
Der Gerichtskommissär unterstützt und begleitet Sie während des gesamten Verfahrens und erarbeitet Lösungen für die Abwicklung des Erbes mit den Parteien. Nach dem Ende des eigentlichen Verlassenschaftsverfahrens übernimmt Notar verschiedene Aufgaben, wie zum Beispiel die Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch oder Firmenbuch oder die Erledigung von steuerlichen Angelegenheiten.
Das Leben kann viele Fragen stellen. Wir sorgen gemeinsam mit Ihnen in vielen Lebensfragen dafür, dass Ihre Wünsche so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorstellen. Familiärer und rechtlicher Frieden sollen übereinstimmen. Dies kann das Erbe, die Partnerschaft oder auch die Gesundheit betreffen.
Ein Ihren Wünschen entsprechendes Testament kann Unstimmigkeiten und Streit zwischen den Erben verhindern und dient der raschen Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens. Sie selbst schaffen mit der Festlegung Ihres Willens die Grundlage dafür, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod aufgeteilt werden soll.
In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch über die unabdingbaren Fragen des Erbrechtes und des Pflichtteilsrechtes. Bei Übertragungen von Vermögen innerhalb der Familie kann mit Erb- oder Pflichtteilsverzichten für familiären Frieden gesorgt werden.
Mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden Sie, wer für Sie in Ihrem Namen handeln darf, falls Sie ihre Einsichtsfähigkeit zB wegen einer schweren Erkrankung oder plötzlichen Unfalls, verlieren sollten
Entscheidungen über den Ankauf einer Wohnung, der Errichtung eines Hauses und der Kauf einer Immobilie sind zumeist Lebensentscheidungen die gut überlegt, gut geplant und richtig umgesetzt sein sollten. Dieses professionelle Gesamtpaket um die Immobilientransaktion kann ich Ihnen als kompetente Ansprechspartnerin bieten.
Dies beginnt mit der Einsicht in das Grundbuch und der Erstellung der Urkunde, Beglaubigung der Unterschriften auf dem Kaufvertrag, Übernahme der treuhändigen Verwahrung des Kaufpreises, Erledigung des Verfahrens vor dem Finanzamt und der Grundverkehrsbehörde sowie die Durchführung des Vertrages im Grundbuch.
Wir beraten und unterstützen Sie umfassend in jeglichen Angelegenheiten betreffend das österr. Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, wie z.B.:
die Gründungen von Personengesellschaften (OG, KG, GmbH & Co KG und GesbR), Kapitalgesellschaften (AG und GmbH), Stiftungen, stille Gesellschaften,Genossenschaften und Vereine.
die Änderungen bei bestehenden Gesellschaften (z.B. Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel, Änderungen des/der Gesellschaftsvertrages/Satzung, Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen etc.),
Umstrukturierungen (insbesondere unter Berücksichtigung des Umgründungsteuergesetzes wie z.B. Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen und Zusammenschlüsse),
Unternehmensübertragung im familiären bzw. außerfamiliären Bereich,
Beurkundung von General- und Hauptversammlungen, Erstellen und Beglaubigen von Gesellschafterbeschlüssen und Firmenbucheingaben,
Liquidation von Gesellschaften,
Vom ersten Beratungsgespräch, über die Erstellung der erforderlichen Urkunden bis zur Durchführung im Firmenbuch erhalten sie bei uns alles aus einer Hand
„Ich sehe es als meine Aufgabe und Privileg, mit Ihnen zusammen individuelle und kompetente Lösungen zu erarbeiten, Sie in rechtlichen Angelegenheiten umfassend zu beraten sowie die Ergebnisse unserer Zusammenarbeit rasch umzusetzen und damit streitvermeidend tätig zu sein.“
„Ich sehe es als meine Verpflichtung an, sie in allen von unserem Leitungsspektrum umfassten Bereichen kompetent, vertraulich, zielorientiert und individuell zu beraten, um ihnen damit Rechtssicherheit und den größtmöglichen Erfolg in allen sie betreffenden Rechtsbereichen zu sichern.“